Einreisebestimmungen für Island
Für die Einreise nach Island brauchen deutsche Staatsangehörige einen Personalausweis oder Reisepass, der drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muss.
Reisende aus den folgenden Ländern brauchen kein Visum, sondern nur einen Pass, der drei Monate über den geplanten Island-Aufenthalt hinaus gültig sein muss: USA, Andorra, Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Kanada, Chile, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Guatemala, Honduras, Hong Kong (für Reisende mit HKSAR-Pässen), Ungarn, Irland, Israel, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao (für Reisende mit MSAR-Pässen), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Großbritannien (inklusive Bermuda, Turks und Caicos Islands, Cayman Islands, Anguilla, Monserrat, British Virgin Islands, St. Helena, Falkland Islands und Gibraltar), Uruguay, Vatikan und Venezuela.
Reisende aus allen anderen Ländern benötigen ein Visum.
Island trat am 26. März 2001 dem Schengener Abkommen bei. Reisende zwischen den Ländern des Schengen-Besitzstandes reisen ohne Passkontrolle, müssen sich aber gegebenenfalls ausweisen können.
Folgende Länder gehören zum Schengen-Acquis: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Ausländische Staatsangehörige, die bei der Einreise in Island ein Visum vorzeigen müssen, können jetzt auch in andere Schengen-Länder einreisen. Schengen-Visa sollten vor der Einreise in das Schengen-Gebiet ausgestellt worden sein. Die dänische Botschaft wickelt Visa-Anträge im Namen Islands ab, falls es im entsprechenden Land keine eigene isländische Botschaft geben sollte. Eine Liste dieser Botschaften und weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Einwanderungsbehörde unter www.utl.is

