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Passkontrolle und Schengen

Was ist der Schengener Besitzstand?
Das Schengener Abkommen ermöglicht, grenzüberschreitend innerhalb Europas ohne Passkontrollen zu reisen

Seit 25. März 2001 ist Island, zusammen mit 24 weiteren europäischen Ländern, Mietglied im Schengen-Abkommen. Dieser Besitzstand basiert auf einer Vereinbarung, die ursprünglich in der Stadt Schengen in Luxemburg am 14. Juni 1985 unterzeichnet wurde. Sie hatte zum Ziel, die Passkontrollen für Reisende an den gemeinsamen Grenzen von Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg und Deutschland abzuschaffen. Grenzkontrollen gegenüber anderen Ländern wurden dabei intensiviert.

Die Prämissen des Schengen-Abkommens sind einerseits die Reisefreiheit von Individuen innerhalb der Grenzen der beteiligten Länder, andererseits die Stärkung im Kampf gegen die internationale Kriminalität.

Inzwischen sind dem Schengener Besitzstand 25 Länder beigetreten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Was sind die Erfahrungen Islands mit der Reisefreiheit ohne Grenzkontrollen?
Island hatte bereits ausgezeichnete Erfahrungen mit der Reisefreiheit ohne Überprüfung von Personen bei Grenzkontrollen gesammelt. Seit 1957 war Island Mitglied der Nordischen Passunion, zusammen mit Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland, in der die Bürger der Mitgliedstaaten frei und ohne Grenzkontrollen zwischen ihnen reisen konnten. Das Ziel der Nordischen Passunion war, in den nordischen Ländern eine einzige Passzone mit gemeinsamen Außengrenzen zu errichten. Auf diese Weise waren die Bürger von Island, Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland bereits seit Jahren in der Lage, zwischen diesen Ländern zu reisen, ohne dafür ihre Pässe zeigen zu müssen. Sie mussten aber nach wie vor alle steuerpflichtigen Waren beim Zoll deklarieren.

Was bedeutet freies Reisen zwischen den inneren Grenzen des Schengen-Abkommens?
Das Schengen-Abkommen soll Kriminalität bekämpfen und die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen. Ein wichtiges Merkmal der polizeilichen Zusammenarbeit ist das Unterhalten einer zentralen Datenbank - das Schengener Informationssystem. Es sammelt unter anderem Informationen über gesuchte Personen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben und festgenommen werden sollen oder ihre Freiheitsstrafe antreten müssen. Es gibt Daten über vermisste Personen, über Ausländer, denen die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden soll und über Einzelpersonen, die Informationen über gestohlene Waren wie Autos, Waffen, Ausweise etc. haben oder vor Gericht angeklagt werden sollen.

Die Polizei in allen Schengen-Staaten hat Zugang zu dem Informationssystem, ebenso wie die Ausländerbehörden bezüglich Einreiseverbote für bestimmte Personen in das Schengen-Gebiet. Diese Datenbank vereinfacht die Übertragung von Informationen und verbessert die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Schengen-Staaten. Die Polizei spielt eine wichtige Rolle im Schengener Besitzstand, da ohne die Grenzkontrollen noch mehr Bedarf an aktiver Zusammenarbeit besteht. Das Schengener Informationssystem ist von großem Wert und Polizisten im ganzen Gebiet können Informationen abrufen, entweder für Routinekontrollen oder um beispielsweise Informationen über eine bestimmte Person herauszufinden. Polizeiaufsicht wie diese ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Schengen-Besitzstands.

Was ersetzt die Aufhebung der Grenzkontrollen?
Das Schengen-Abkommen soll Kriminalität bekämpfen und die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen. Ein wichtiges Merkmal der polizeilichen Zusammenarbeit ist das Unterhalten einer zentralen Datenbank - das Schengener Informationssystem. Es sammelt unter anderem Informationen über gesuchte Personen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben und festgenommen werden sollen oder ihre Freiheitsstrafe antreten müssen. Es gibt Daten über vermisste Personen, über Ausländer, denen die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden soll und über Einzelpersonen, die Informationen über gestohlene Waren wie Autos, Waffen, Ausweise etc. haben oder vor Gericht angeklagt werden solle.

Die Polizei in allen Schengen-Staaten hat Zugang zu dem Informationssystem, ebenso wie die Ausländerbehörden bezüglich Einreiseverbote für bestimmte Personen in das Schengen-Gebiet. Diese Datenbank vereinfacht die Übertragung von Informationen und verbessert die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Schengen-Staaten. Die Polizei spielt eine wichtige Rolle im Schengener Besitzstand, da ohne die Grenzkontrollen noch mehr Bedarf an aktiver Zusammenarbeit besteht. Das Schengener Informationssystem ist von großem Wert und Polizisten im ganzen Gebiet können Informationen abrufen, entweder für Routinekontrollen oder um beispielsweise Informationen über eine bestimmte Person herauszufinden. Polizeiaufsicht wie diese ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Schengen-Besitzstands.

Wie lauten die gesetzlichen Rechte von Ausländern im Schengen-Raum?
Das Schengener Abkommen ermöglicht Einzelpersonen, die sich rechtmäßig im Schengen-Gebiet aufhalten, in diesem Gebiet ohne Grenzkontrollen zu reisen. Dies gilt nicht nur für die Bürger dieser Länder, sondern auch für Ausländer. Ausländer mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung eines Schengen-Staates können – sofern sie die gültigen Dokumente mit sich führen – ohne besondere Erlaubnis im Schengener Hoheitsgebiet reisen.

Welche Veränderungen gibt es in der Visapolitik?
Durch das Schengener Abkommen hat sich der Status derjenigen verändert, die ein Visum benötigen. Ein standardisiertes Schengen Visum ersetzt die ehemalige Form des Visums. Dieses Visum gilt in allen Schengen-Staaten und daher muss für Island kein extra Visum beantragt werden. Falls Island das Hauptreiseziel ist, können die Botschaften der anderen Schengen-Länder an über 100 Standorten auf der ganzen Welt im Namen Islands das Visum ausstellen. Informationen über die Botschaften, die diesen Dienst anbietet, gibt es bei der Einwanderungsbehörde und beim Außenministerium.

Was hat sich auf dem Leifur Eiríksson Flughafen durch Schengen verändert?
Mit in Kraft treten des Schengener Abkommens wurde ein neuer Flügel des Leifur Eiríksson Flughafens in Betrieb genommen. Aufgrund der Einführung des Schengener Besitzstands werden Passagiere, die innerhalb des Schengen-Gebiets fliegen, von denen getrennt abgewickelt, die in oder von einem Land außerhalb des Schengen-Acquis fliegen. Deswegen gibt es zwei Duty-Free-Bereiche und zwei Service-Bereiche, je einen in jedem Flügel.

Was ist nicht im Schengen-Abkommen enthalten?
Einige Einzelheiten haben sich mit der Teilnahme von Island am Schengen-Besitzstand nicht geändert. Diese werden im Folgenden aufgeführt.

Nehmen Sie immer Ihren Pass mit!
Obwohl Reisende innerhalb des Schengen-Raums keinen Pass an der Grenze vorzeigen müssen, sollen Passagiere immer ihren Pass mitnehmen. Es ist die Pflicht eines jeden Reisen, sich innerhalb der Schengen-Region ausweisen zu können, und zwar in einer durch andere Schengen-Staaten zugelassenen gültigen Form der persönlichen Identifikation. Außerdem kontrollieren Fluggesellschaften im Schengen-Raum oft die Pässe ihrer Fahrgäste.

Schengen ändert in keiner Weise Vorschriften über Aufenthaltsgenehmigungen oder Arbeitserlaubnis in Schengen-Ländern!
Obwohl Reisende in den Schengen-Staaten keinen Pass vorzeigen müssen, ändert dies nichts an den Regelungen für Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis. Personen, die länger als drei Monate in einem Schengen-Staat verweilen, müssen sich mit den Regelungen über längere Aufenthalte vertraut machen. Andernfalls könnten sie sich illegal im Land aufhalten, wenn die dreimonatige Frist abgelaufen ist.

Schengen ändert nicht die Zollkontrollen im Schengen-Raum
Verordnungen über Zollkontrollen an den Grenzen zwischen Schengen-Staaten haben sich nicht verändert. Reisende, die nach Island aus einem anderen europäischen Land im Schengen-Acquis einreisen, unterliegen daher den gleichen Vorschriften für Routinezollkontrollen, sowohl auf dem Leifur Eiríksson Flughafen als auch in jedem anderen Hafen des Landes. Verordnungen über zollfreien Einkauf haben sich nicht geändert.

Weitere Informationen:
Die folgenden Ministerien und Institutionen haben weitere Informationen zum Schengener Abkommen:

Außenministerium
Raudararstigur 25
150 Reykjavík
Tel.: +354 560 9900
Fax: +354 568 4878
E-mail: postur@utn.stjr.is
www.utanrikisraduneytid.is

Justizministerium
Arnarhvoll
150 Reykjavik
Tel.: +354 560 9010
Fax: +354 552 7340
E-mail: postur@dkm.stjr.is
www.domsmalaraduneyti.is

Einwanderungsbehörde
Skógarhlíð 6
105 Reykjavik
Tel.: +354 510 5400
Fax: +354 562 3375
E-mail: utl@utl.is
www.utl.is

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